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AGB

 1. Tanzunterricht

Showtanzensemble und Tanzgymnastik:

  • Der Tanzunterricht findet einmal wöchentlich zu den regulären Schulwochen statt.

  • An gesetzlichen Feiertagen ist die Tanzschule geschlossen. Es ist in diesem Falle möglich, auf einen anderen Wochentag in die jeweilige Gruppe zu wechseln.

  • Es sind somit übers Jahr verteilt 36 Unterrichtsstunden eingeplant, 32 vertraglich zugesichert.

  • Eine Tanzstunde des Showtanzensembles und der Tanzgymnastik dauert 60 Minuten.

  • Etwaige zeitliche und örtliche Anpassungen des Stundenplans wie beispielsweise die Zusammenlegung von Kursen behält sich die Tanzzauber-Akademie vor.

Paartanzen:

  • Eine Tanzstunde im Paartanzen dauert 60 Minuten.

  • Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs sind sechs Paare.

 

  2. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsweise

  • Die Buchung des Tanzkurses ist verbindlich.

  • Die angegebenen Mitgliedsbeiträge verstehen sich pro Person.

  • Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich per Lastschrift eingezogen. Er ist auf 12 Monate und 32 Tanzstunden errechnet und wird deshalb auch zu unterrichtsfreien Monaten eingezogen.

  • Wenn das Mitglied die Tanzstunden nicht besucht, wird der Beitrag weiterhin abgebucht.

  • Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens der kontoführenden Bank keine Verpflichtung zur Einlösung.

  • Bankgebühren, die durch Rückbuchungen entstehen, sind zu erstatten und werden mit dem nächsten fälligen Beitrag eingezogen.

  • Eine Rückzahlung des Kursbeitrages ist ausgeschlossen.

 

 3. Laufzeitverlängerung und Buchungsänderungen

  • Die Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf der gebuchten Mindestlaufzeit automatisch.

  • Möchte man die Mitgliedschaft beenden, so ist diese mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der gebuchten Mindestlaufzeit zu kündigen.

  • Nach Ablauf der gebuchten Mindestlaufzeit ist der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündbar.

  • Der Wechsel in eine günstigere Laufzeit von 12 Monaten ist zu jedem Folgemonat möglich.

  • Bearbeitungsgebühren für etwaige Vertragslaufzeitänderungen oder Aufwendungen aufgrund von Rücklastschriften belaufen sich auf 15 Euro pro Person.

 

 4. Aufführungen

  • Für die Abschlussaufführungen (circa alle 2 bis 3 Jahre) behält es sich die Tanzzauber-Akademie vor, einen Kostümbeitrag von bis zu 45 Euro für Kostümstoffe etc. von den Mitgliedern des Showtanzensembles einzuziehen. Für jedes weitere Familienmitglied, das Teil des Showtanzensembles ist, wird nur die Hälfte des Kostümbeitrags berechnet.

 

 5. Allgemeines

  • Damit es bei den Kundenkarten zu keinerlei Verwechslung kommen kann, wird von jedem Mitglied ein Foto zur internen Verwendung und zur Identifikation angefertigt.

  • Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Tanzzauber-Akademie Sie über Informationen rund ums Tanzen regelmäßig per Post, Email oder SMS auf dem Laufenden hält.

 

 6. Fragen und Anliegen

  • Der Weg ist das Ziel: So auch bei der Tanzzauber-Akademie. Für Fragen, Anliegen oder Verbesserungsvorschläge stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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